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Art. 1
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Zum Wettbewerb können nur Stillweine der Rebsorte Müller-Thurgau angestellt werden.
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Art. 2
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Zum Wettbewerb zugelassen sind Müller-Thurgau-, Rivaner- und Riesling x Silvaner-Weine des Jahrgangs 2009 aus allen Weinanbaugebieten der Welt.
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Art. 3
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Die angestellten Weine dürfen nicht über den Discount vertrieben werden. Der Flascheninhalt der angestellten Weine darf max. 750 ml betragen.
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Art. 4
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Weingüter, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Importeure und Fachgroßhändler können Weine anstellen.
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Art. 5
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Weine, die angestellt werden, müssen einer der folgenden fünf Kategorien zuzuordnen sein:
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Kategorie I:
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trocken, bis 9 g/l Restzucker und bis 94,9 g/l vorhandener Alkohol
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Kategorie II:
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trocken, bis 9 g/l Restzucker und ab 95,0 g/l vorhandener Alkohol
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Kategorie III:
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halbtrocken, ab 9 g/l bis unter 18 g/l Restzucker
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Kategorie IV:
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lieblich, ab 18 g/l bis unter 90 g/l Restzucker
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Kategorie V:
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Edelsüße Spezialitäten ab 90 g/l Restzucker (Botrytis- & Eiswein) Hier sind auch die Jahrgänge 2007 und 2008 zugelassen!
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Art. 6
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Jeder Teilnehmer (siehe Art. 4) kann insgesamt maximal 4 Weine zum Wettbewerb anmelden.
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Art. 7
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a) Zum Zeitpunkt der Anstellung müssen pro Wein noch mindestens 600 Flaschen vorrätig sein.
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b) Zum Zeitpunkt der Siegerehrung müssen von jedem Siegerwein noch mindestens 30 Flaschen vorrätig sein. Die Teilnehmer erklären sich bereit, zur Siegerehrung je 12 Flaschen des Siegerweines zur Verfügung
zu stellen.
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Art. 8
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Wein 30.– EUR.
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Art. 9
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Jeder Wein muss mit einem vollständig ausgefüllten Weinpass (siehe unter Download) angestellt und frei Haus zugesandt werden. Nach Eingang der Ware erhält der Teilnehmer eine Rechnung, deren Nummer auf
der Überweisung als Verwendungszweck angegeben werden muss. Bank- und Zollgebühren trägt der Ansteller. Anmeldungen ohne vollständig ausgefüllten Weinpass können nicht berücksichtigt werden.
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Art. 10
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Sollte ein Wein in einer falschen Kategorie angestellt werden, wird er entsprechend dem Restzucker- und Alkoholgehalt der korrekten Kategorie zugeordnet.
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Art. 11
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Anstellungen werden zwischen dem 3. und 31. Mai 2010 angenommen.
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Art. 12
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Von jedem Wein müssen 3 Flaschen in Begleitung des jeweiligen Weinpasses an folgende Adresse geschickt werden:
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BodenseeWein e.V. Internationaler Müller-Thurgau-Preis 2010 c/o Winzerverein Hagnau Strandbadstr. 7 D - 88709 Hagnau
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Art. 13
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Einsendeschluss für die Weine ist der 31. Mai 2010. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
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Art. 14
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Die Verkostung wird vom Verein BodenseeWein e.V. durch eine unabhängige Fachjury durchgeführt.
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Art. 15
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Alle angestellten Weine werden blind verkostet und nach dem amtlich anerkannten DLG-Prüfschema bewertet.
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Art. 16
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Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Art. 17
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In jeder Kategorie werden die Erst- bis Drittplatzierten sowie die besten 30% ausgezeichnet.
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Art. 18
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Die Sieger der einzelnen Kategorien werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im Neuen Schloss zu Meersburg am 6. Juli 2010 geehrt.
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Zeitplan des Wettbewerbs:
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Einsendung der Proben: 31. bis 31. Mai 2010 Verkostung und Bewertung: 15. Juni 2010 Abschlussveranstaltung / Siegerehrung: 6. Juli 2010
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